Umfasst, gilt insbesondere in den folgenden Fällen: Wird das Fahrzeug durch Brand, Explosion, Entwendung oder Wild beschädigt, beschränkt sich die Haftung des Mieters hinsichtlich des Fahrzeugs auf den Selbstbehalt der Teilkaskoversicherung im Rahmen der AKB, sofern er die Beschädigung nicht aus grobem Verschulden herbeigeführt oder gegen die Anzeigepflicht gemäß Nr. II 6) dieser Bedingungen verstoßen hat. Der Mieter kann die Haftung aus Unfällen für Schäden des Vermieters sowie der in Absatz 2 a)-d) aufgeführten Schadensnebenkosten durch Zahlung eines besonderen Entgelts ausschließen. In diesem Fall haftet er für Schäden am Fahrzeug und für die Schadensnebenkosten nur, wenn er den Schaden durch grobes Verschulden herbeigeführt hat, er Unfallflucht begangen hat oder der Schaden bei alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit entstanden ist. Der Mieter haftet ferner voll, wenn er gegen die Obliegenheiten gemäß Nr. II 3) oder Nr. II 6) verstoßen hat, sofern die Verletzung auf Vorsatz beruht. Bei der Anmietung eines Lkw haftet der Mieter für alle durch das Ladegut entstandenen Schäden, auch bei Haftungsbeschränkung. Bei den Mietausfallkosten haftet der Mieter bis zur Höhe einer Tagesmiete je Tag, an dem das beschädigte Fahrzeug des Vermieters nicht zur Vermietung zur Verfügung steht. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter haftet ferner für alle Reifen- und Felgenschäden, die durch ihn verschuldet oder unverschuldet verursacht werden.
V. Verjährung
Für die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung eines Fahrzeugs gilt die kurze Verjährungsfrist von 6 Monaten, beginnend ab dem Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeugs, gemäß §§ 558, 225 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
VI. Datenschutzklausel
Der Mieter ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten vom Vermieter gespeichert und über den zentralen Warnring an Dritte, die ein berechtigtes Interesse haben, weitergegeben werden, wenn:
a) die bei der Anmietung gemachten Angaben unrichtig sind,
b) das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden der ggf. verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird,
c) vom Vermieter gegebene Schecks nicht eingelöst oder Wechsel protestiert werden und bei deren Kenntnis der Vermieter keinen Vertrag mit dem Mieter abgeschlossen hätte.
Gerichtsstandes wird der Sitz des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart, wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder seinen Wohnort oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ferner, wenn der Mieter eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Vollkaufmann ist.